Unsere Bekenntnis – die 39 Glaubensartikel
Die 39 Artikel befinden sich im „Allgemeinen Gebetbuch”. Sowohl die Glaubensartikel wie auch das Gebetbuch bestimmen vorrangig das theologische Verständnis unserer Kirche.
[1-5] [6-8] [9-18] [19-24] [25-31] [32-39] [Anmerkungen]
Ein kurzes Vorwort
Die ursprüngliche Version der 39 Artikel wurde in lateinischer Sprache verfaßt und 1563 vom englischen Unterhaus angenommen. Erst 1571 wurden dann endlich die 39 Artikel von Elisabeth I. als verbindlich in englischer Sprache für die Gesamtkirche eingeführt.
Die 39 Glaubensartikel, das pastorale europäische Bekenntnis, enthält sowohl lutherische und reformierte sowie konservative und pragmatische Elemente.
Diesem pragmatischen Weg folgten auch die amerikanischen protestantischen Bischofskirchen nach der Unabhängigkeitserklärung des neuen Kontinents mit ihrer Revision von 1801. Sie entwarfen nicht ein neues Bekenntnis, sondern strichen das nun für sie nicht mehr Zutreffende, besonders hier Artikel 21, oder verkürzten und paßten sich den gegebenen Veränderungen an wie in Artikel 37 sichtbar. Alle anderen Artikel wurden nur in verständliches Englisch übertragen.
In gleicher loyaler Tradition folgt auch die Kommission der REFORMIERTEN Episkopalkirche, USA, bei ihrer Revision des Allgemeinen Gebetbuches in ihrer Ausgabe von 1997. Die Verantwortlichen des Komitees übernahmen die vorliegende amerikanische Revision von 1801 bis auf wenige Worte sehr genau. Sie integrierten erneut zur Vollständigkeit der 39 Artikel und zur Kenntnis des historischen Kontexts den Artikel 21. Es sei weiter darauf hingewiesen, daß z.B. das Wort Priester mit Presbyter wiedergegeben wurde, was aber im Englischen als Synonym ausgewechselt werden kann. In Zweifelsfällen wurde bei dieser nachfolgenden Übersetzung die englischsprachige Version des Common Prayer Revised mit der von 1801, 1571 und mit der lateinischen Fassung verglichen und möglichst treffend in Deutsch wiedergegeben. Möge die Klarheit der Artikel, gemischt mit pastoral-theologischer Weite, den erlebten Glauben der Kirche wie er im Allgemeinen Gebetbuch vorgefunden wird, verständlich erklären.
(Übersetzung Bischof Gerhard Meyer)
1-5 | Der dreieinige Gott |
6-8 | Die Heilige Schrift und die altkirchlichen Symbole |
9-18 | Sünde und Rechtfertigung |
19-24 | Die Kirche |
25-31 | Die Sakramente |
32-39 | Kirchenverfassung und Staat |
=> | Anmerkungen |
1-5 Der dreieinige Gott
1. Vom Glauben an die heilige Dreieinigkeit
Es gibt nur einen einigen, lebendigen und wahren Gott, der ewig, ohne Körper, Teile oder Leidenschaften ist. Er ist von unermeßlicher Macht, Weisheit und Güte, der Schöpfer und Erhalter aller sichtbaren und unsichtbaren Dinge. Und in der Einheit dieser Gottheit sind drei Personen von einem Wesen, Macht und Ewigkeit: der Vater, der Sohn und der Heilige Geist.
2. Daß das Wort oder der Sohn Gottes wahrer Mensch geworden ist.
Der Sohn, der das Wort des Vaters, von Ewigkeit vom Vater gezeugt, wahrer und ewiger Gott und eines Wesens mit dem Vater ist, hat im Leibe der hochbeglückten Jungfrau Maria aus ihrem Wesen die menschliche Natur angenommen. So wurden zwei ganze und vollkommene Naturen, nämlich die Gottheit und Menscheit, für immer in einer Personen unzertrennbar vereinigt. Aus diesen ist ein Christus, der wahrer Gott und wahrer Mensch ist. Er hat wahrhaft gelitten, wurde gekreuzigt, ist gestorben und wurde begraben, um seinen Vater mit uns zu versöhnen und ein Opfer zu sein, nicht nur für die Erbsünde, sondern auch für die wirklichen Sünden der Menschen.
3. Von der Niederfahrt Christi zur Hölle
Wie Christus für uns starb und begraben wurde, so muß man auch glauben, daß er zur Hölle niedergefahren ist.
4. Von der Auferstehung Christi
Christus ist wahrhaftig vom Tode wieder auferstanden und hat seinen Körper mit Fleisch und Gebein und mit allem, was zur vollständigen menschlichen Natur gehört, wieder angenommen. Darin ist er wieder zum Himmel aufgefahren und regiert bis er am Jüngsten Tage wiederkommen wird, um alle Menschen zu richten.
5. Vom Heiligen Geist
Der Heilige Geist, der vom Vater und vom Sohn ausgeht, ist einer Wesensart, Majestät und Herrlichkeit mit dem Vater und dem Sohn, wahrer und ewiger Gott.
6-8 Die Heilige Schrift und die altkirchlichen Symbole
6. Daß die Heilige Schrift zur Errettung vollkommen ausreichend ist
Die Heilige Schrift enthält alles Notwendige zum Heil. Alles, was man in ihr nicht lesen oder aus ihr nicht beweisen kann, darf von keinem Menschen verlangt werden, es als Glaubensartikel anzunehmen.
Im Namen der Heilige Schrift verstehen wir die als kanonische Bücher des Alten und Neuen Testaments, deren Autorität in der Kirche niemals bezweifelt worden ist.
Die Namen und Anzahl der kanonischen Bücher sind folgende:Die fünf Bücher Mose (Genesis, Exodus, Levitikus, Numeri, Deuteronomium)Das Buch JosuaDas Buch der RichterDas Buch RutDas erste und zweite Buch SamuelDas erste und zweite Buch der KönigeDas erste und zweite Buch der ChronikDas erste und zweite Buch Esra (Nehemia)Das Buch EsterDas Buch HiobDer PsalterDie SprücheDer Prediger Salomo (Kohelet)Das Hohelied SalomosDie vier großen ProphetenDie zwölf kleinen Propheten
Die übrigen Bücher liest (so wie Hieronymus sagt) zwar die Kirche als Beispiele und als Sittenregeln für das Leben, aber sie gebraucht dieselben nicht zum Beweis für Glaubenslehren. Sie sind folgende:Das dritte und vierte Buch EsraDas Buch TobiasDas Buch JuditStücke zum Buch EsterDie Weisheit SalomosDas Buch Jesus SirachDas Buch BaruchDer Gesang der Jünglinge im FeuerofenDie Geschichte von Susanna und DanielDie Geschichte vom Bel und vom Drachen, Das Gebet MannassesDas erste und zweite Buch der Makkabäer
Alle Bücher des Neuen Testaments, wie sie gewöhnlich angenommen werden, nehmen auch wir an und erklären sie als kanonisch.
7. Vom Alten Testament
Das Alte Testament ist dem Neuen nicht entgegengesetzt. Denn sowohl im Alten als auch im Neuen Testament wird den Menschen das ewige Leben durch Christus angeboten. Er ist der einzige Mittler zwischen Gott und den Menschen und in einer Person Gott und Mensch. Darum sollen diejenigen nicht gehört werden, welche falsch vorgeben, daß die alten Väter nur auf vorübergehende Verheißungen gehofft haben. Obwohl das Gesetz, welches Gott durch Moses gegeben hat, soweit es religiöse Handlungen und gottesdienstliche Gebräuche betrifft, die Christen nicht bindet, noch die darin enthaltenen bürgerlichen Vorschriften in keinem Staate notwendig angenommen werden müssen, so ist trotz allem überhaupt kein Christ von dem Gehorsam gegenüber den sogenannten moralischen Geboten befreit.
8. Von den Bekenntnissen
Das Nizänum, das Athanasianum und das Bekenntnis, was gewöhnlich als Apostolikum bezeichnet wird, müssen vollständig angenommen und geglaubt werden, denn sie können durch die zuverlässigsten Zeugnisse der Heiligen Schrift bewiesen werden.
9-18 Sünde und Rechtfertigung
9. Von der Erbsünde
Die Erbsünde besteht nicht (wie die Pelagianer vergeblich behaupten) in der Nachahmung Adams, sondern sie ist die Fehlerhaftigkeit und die Verdorbenheit der Natur eines jeden Menschen, der von Adam her natürlich abstammt. Daher kommt es, daß er von der ursprünglichen Gerechtigkeit sehr weit entfernt und seiner Natur nach zum Bösen geneigt ist, so daß das Fleisch immer gegen den Geist gelüstet. Darum verdient sie auch in jedem, der in diese Welt geboren wird, Gottes Zorn und Verdammnis. Und diese verseuchte Natur bleibt auch in denen, die wiedergeboren sind. Daher ist die fleischliche Gesinnung, griechisch phronema sakros( Frovnema sarkovüöj ,das einige mit Weisheit, andere mit Sinnlichkeit, andere mit Gemütsbewegung, andere mit Begierde des Fleisches übersetzen -, dem Gesetze Gottes nicht untertan. Und obwohl es bei denen, die glauben und getauft sind, keine Verurteilung gibt, so bekennt doch der Apostel, daß Begehrlichkeit und Lüsternheit das Wesen der Sünde in sich trägt.
10. Vom freien Willen
Der Zustand des Menschen nach dem Fall Adams ist der, daß er sich selbst durch seine eigenen natürlichen Kräfte und guten Werke nicht zum Glauben wenden und bereitmachen kann, Gott anzurufen. Deshalb haben wir keine Kraft, gute Werke zu tun, die Gott wohlgefällig und annehmbar sind, wenn nicht die Gnade Gottes durch Christus uns zuvorkommt, daß wir guten Willen haben und in uns mitwirkt, wenn wir diesen guten Willen haben.
11. Von der Rechtfertigung des Menschen
Wir werden allein um des Verdienstes unseres Herrn und Heilandes Jesu Christi willen vor Gott als gerecht geachtet; und zwar durch den Glauben, nicht aber um unserer Werke und Verdienste willen. Darum ist auch die Lehre, daß wir allein durch den Glauben gerechtfertigt werden, sehr heilsam und voll großen Trostes, wie es in der Homilie von der Rechtfertigung des Menschen noch ausführlicher dargestellt wird.
12. Von den guten Werken
Obwohl gute Werke, welche die Früchte des Glaubens sind und nach der Rechtfertigung folgen, unsere Sünden nicht wegnehmen können, noch die Strenge des Gerichts Gottes ertragen können, sind sie dennoch Gott in Christus wohlgefällig und angenehm. Sie entstammen folgerichtig aus einem wahren und lebendigen Glauben. An ihnen kann der lebendige Glaube ebenso nachweislich erkannt werden kann, wie ein Baum an seiner Frucht.
13. Von den Werken vor der Rechtfertigung
Werke, die vor der (Wirksamkeit der) Gnade Christi und vor dem Anhauchen Seines Geistes getan werden, sind Gott nicht angenehm, weil sie nicht aus dem Glauben an Jesus Christus entspringen. Auch machen sie die Menschen nicht fähig, die Gnade zu empfangen, oder (wie die Scholastiker sagen), verdienen sie nicht die Gnade de congruo. Doch vielmehr, da sie nicht so getan wurden, wie Gottes sie gewollt und befohlen hatte, zweifeln wir nicht daran, daß sie das Wesen der Sünde besitzen.
14. Von den überverdienstlichen Werken
Freiwillige Werke, welche neben und über den Geboten Gottes getan werden, die man überverdienstliche Werke nennt, können nicht ohne Anmaßung und Gottlosigkeit gelehrt werden. Denn dadurch erklären die Menschen, daß sie Gott nicht nur das leisten, wozu sie verpflichtet sind, sondern um seinetwillen mehr tun, als es die Pflicht erfordert. Da doch Christus deutlich sagt: Wenn ihr alles getan habt, was euch befohlen ist, so sprecht: Wir sind unnütze Knechte.
15. Daß Christus allein ohne Sünde ist
Christus, der wahrhaftig unsere Natur angenommen hatte, wurde uns in allen Dingen gleich, doch ohne Sünde, von der er im Fleisch wie im Geist völlig rein war. Er kam, um das fleckenlose Lamm zu sein, das durch die einmal geschehene Selbstopferung die Sünden der Welt hinwegnehmen sollte, und wie der Apostel Johannes sagt: Es war keine Sünde in ihm. Aber wir Übrigen, obwohl wir getauft und in Christus wiedergeboren sind, fehlen doch alle in vielen Dingen. Und wenn wir sagen, wir haben keine Sünde, so verführen wir uns selbst, und die Wahrheit ist nicht in uns.
16. Von der Sünde nach der Taufe
Nicht jede Todsünde, die nach der Taufe willentlich begangen wird, ist eine Sünde wider den Heiligen Geist und unvergebbar. Darum darf man denen, die nach der Taufe in Sünden gefallen sind, die Gelegenheit zur Buße nicht verweigern. Nachdem wir den Heiligen Geist empfangen haben, können wir von der uns gegebenen Gnade abweichen und in Sünde fallen, aber auch durch die Gnade Gottes wieder aufstehen und unsere Leben zurechtbringen. Deshalb sind diejenigen zu verwerfen, die sagen, daß sie, solange wie sie leben, nicht mehr sündigen können, oder jene, die den wahrhaft Bußfertigen die Gelegenheit zur Vergebung ihrer Sünden absprechen.
17. Von der Vorherbestimmung und Erwählung
Die Vorherbestimmung zum Leben ist der ewige Vorsatz Gottes, wodurch (vor Grundlegung der Welt) er nach seinem uns verborgenen Ratschluß fest beschlossen hat, diejenigen, welche er aus dem Menschengeschlecht in Christus erwählt hat, vom Fluch und der Verdammnis zu erretten und sie als Gefäße der Ehre durch Christus zur ewigen Seligkeit zu bringen. Darum werden diejenigen, welche mit solch einem herrlichen Vorzug Gottes beschenkt worden sind, durch seinen Geist, der zur rechten Zeit wirkt, nach Gottes Vorsatz berufen. Durch die Gnade gehorchen sie der Berufung. Sie werden aus freier Gnade gerechtfertigt. Sie werden als Söhne Gottes an Kindesstatt angenommen. Sie werden dem Bilde seines eingeborenen Sohnes Jesus Christus gleich gestaltet. Sie wandeln heilig in guten Werken und gelangen endlich durch Gottes Barmherzigkeit zur ewigen Seligkeit.
Die gottgemäße Beachtung der Vorherbestimmung und unsere Erwählung in Christus ist voll lieblichen, angenehmen und unaussprechlichen Trostes für gottesfürchtige Menschen und für diejenigen, die in sich die Kraft des Geistes Christi verspüren. Bei ihnen werden die Handlungen des Fleisches und ihre irdischen Glieder getötet und ihr Gemüt zu himmlischen und hohen Dingen emporgehoben. Teilweise festigt und stärkt dies sehr ihren Glauben an die ewige Seligkeit, der sie sich durch Christus erfreuen, teilweise entzündet dies heftig ihre Liebe zu Gott.
Doch führt auf der andern Seite die dauernde Beachtung der Vorherbestimmungslehre neugierige, fleischliche und des Geistes Christi ermangelnde Menschen zu einem sehr gefährlicher Absturz. Durch diesen stößt sie dann der Teufel entweder in große Verzweifung oder in die nicht weniger große Gefahr eines höchst unmoralischen Lebens hinein.
Weiter müssen wir die göttlichen Verheißungen so annehmen, wie sie uns in der Heiligen Schrift im allgemeinen dargestellt sind; und in unseren Handlungen muß jener Wille Gottes befolgt werden, der uns ausdrücklich im Worte Gottes offenbart wurde.
18. Daß nur im Namen Christi auf ewige Rettung zu hoffen ist
Auch diejenigen sind zu verurteilen, die vermessen behaupten, ein jeder solle durch das Gesetz oder die Sekte, wozu er sich bekennt, gerettet werden, wenn er nur sein Leben eifrig nach jenem Gesetz oder nach dem natürlichen Licht ausgerichtet habe. Doch die Heilige Schrift stellt uns allein den Namen Jesu Christi vor, in welchem die Menschen gerettet werden sollen.
19-24 Die Kirche
19. Von der Kirche Christi
Die sichtbare Kirche Christi ist eine Versammlung gläubiger Menschen, in welcher das Wort Gottes rein gepredigt wird und die Sakramente nach Christi Einsetzung, in allem, was von ihnen notwendig gefordert wird, recht verwaltet werden.
Wie die Kirchen von Jerusalem, Alexandria und Antiochien geirrt haben, so hat auch die römische Kirche geirrt, und zwar nicht nur in ihrem Lebenswandel und in der Art ihrer Zeremonien, sondern auch in Glaubensdingen.
20. Von der Vollmacht der Kirche
Die Kirche hat das Recht Riten oder Zeremonien anzuordnen und hat Vollmacht in Glaubensstreitigkeiten zu entscheiden. Jedoch ist es für die Kirche nicht rechtmäßig, etwas anzuordnen, was dem geschriebenen Worte Gottes entgegen steht. Sie darf auch nicht eine Schriftstelle so erklären, daß sie einer anderen widerspricht. Obwohl die Kirche Zeugin und Bewahrerin der heiligen Schriften ist, darf sie doch nichts im Gegensatz zu ihnen beschließen, noch irgend etwas außer der Schrift als heilsnotwendigen Glaubenssatz aufdrängen.
21. Von der Vollmacht der allgemeinen Konzilien
[Der 21. der früheren Artikel wird normalerweise ausgelassen; weil er teilweise örtliche und bürgerliche Dinge betrifft. Es ist aber vorgesehen, daß die übrigen Teile in den anderen Artikeln behandelt werden. Jedoch stellen wir hier im Interesse des Leser das ganze Dokument vor]
Allgemeine Konzilien können sich nicht ohne Befehl und Willen des Fürsten versammeln. Und wenn sie zusammen gekommen sind, so können sie (weil sie aus Menschen bestehen, die nicht alle vom Geist und Wort Gottes regiert werden), auch irren. Und sie haben sich manchmal geirrt, sogar in Dingen, die sich auf Gott beziehen. Darum hat dies, was von ihnen als heilsnotwendig festgesetzt wurde, weder Kraft noch Autorität, wenn nicht aufgezeigt werden kann, daß es aus der Heiligen Schrift genommen ist.
22. Vom Fegefeuer
Die römischen Lehre vom Fegefeuer und Ablaß, der Verehrung und Anbetung der Bilder und Reliquien und auch der Anrufung der Heiligen ist leeres Geschwätz und prahlerische Dichtung und auf kein Zeugnisse der Schrift gegründet. Sie steht vielmehr mit dem Worte Gottes im Widerspruch.
23. Von der Berufung zum Dienst in der Gemeinde
Niemand ist es erlaubt sich das Amt des öffentlichen Predigens oder der Verwaltung der Sakramente in der Gemeinde unberechtigt anzueignen, wenn er nicht vorher dazu rechtmäßig berufen und zur Ausübung gesandt ist. Wir müssen aber diejenigen als rechtmäßig berufen und gesandt betrachten, welche für dieses Werk von solchen Menschen hinzugewählt und angenommen worden sind, denen in der Gemeinde öffentliche Vollmacht gegeben ist, Diener zu berufen und in den Weinberg des Herrn zu senden.
24. Vom Reden in der Gemeinde in solch einer Sprache, die den Leuten bekannt ist
Es steht im klaren Widerspruch zum Wort Gottes und dem Brauch der frühen Kirche, wenn in der Kirche die öffentlichen Gebete oder die Sakramente in einer den Leuten unverständlichen Sprache praktiziert werden.
25-31 Die Sakramente
25. Von den Sakramenten
Die von Christus eingesetzten Sakramente sind nicht nur Merkmale und Zeichen des Bekenntnisses der Christen, sondern vielmehr gewisse, sichere Zeugnisse und wirksame Zeichen der Gnade und des Entschlusses Gottes an uns. Durch diese wirkt er selbst unsichtbar in uns, belebt nicht nur unseren Glauben an ihn, sondern stärkt und bestätigt diesen auch.
Zwei Sakramente sind von Christus, unserm Herrn, im Evangelium eingesetzt, nämlich die Taufe und das Herrenmahl.
Jene fünf übrigen sogenannte Sakramente, nämlich die Konfirmation, die Beichte, die Priesterweihe, die Ehe und die letzte Ölung, sind nicht als Sakramente des Evangeliums zu halten, da sie teils aus einer verkehrten Nachahmung der Apostel entstanden, teils Ordnungen des Lebens sind. Diese werden zwar in der Schrift gebilligt, haben aber nicht dasselbe Wesen der Sakramente wie die Taufe und das Herrenmahl, weil überhaupt keine von Gott verordneten sichtbaren Zeichen oder Zeremonien vorhanden sind.
Die Sakramente wurden von Christus nicht dazu eingesetzt, um betrachtet oder umher getragen zu werden, sondern damit wir sie in rechter Weise gebrauchen. Und nur bei denen, die sie würdig empfangen, haben sie eine heilsame Kraft oder Auswirkung. Diejenigen aber, welche sie unwürdig empfangen, erwerben sich selbst die Verdammnis, wie auch Paulus sagt.
26. Daß die Unwürdigkeit der Geistlichen die Wirkung des Sakramentes nicht aufhebt.
In der sichtbaren Kirche ist das Böse immer mit den Guten vermischt, und manchmal besitzen auch böse Menschen die höchste Autorität bei der Ausübung des Wortes und der Sakramente. Obwohl dies geschieht, können wir – insofern diese nicht in ihrem eigenen, sondern in Christi Namen handeln und nach seinem Auftrag und in seiner Vollmacht ihren Dienst verrichten – ihren Dienst sowohl beim Hören des Wortes Gottes als auch beim Empfang der Sakramente annehmen. Weder kann ihre Bosheit die Wirksamkeit der von Christus eingesetzten Verordnungen wegnehmen, noch die Gnade der Gabe Gottes bei denen vermindern, die gläubig und rechtmäßig die ihnen dargebotenen Sakramente empfangen. Diese sind wegen der Einsetzung und Verheißung Christi auch dann wirksam, wenn sie von bösen Menschen durchgeführt werden. Trotzdem erfordert es die Kirchenzucht, daß lasterhafte Diener, durch die, welche ihre Vergehen kennen, zur Untersuchung herangezogen und angeklagt werden. Und schließlich, wenn sie als schuldig erfunden werden, sollen sie durch ein gerechtes Urteil ihres Amtes enthoben werden.
27. Von der Taufe
Die Taufe ist nicht nur ein Zeichen des Bekenntnisses und ein Merkmal, wodurch sich die Christen von anderen unterscheiden, die nicht getauft sind, sondern sie ist auch ein Zeichen der Wiedergeburt oder der neuen Geburt, wodurch, wie durch ein Mittel, diejenigen, welche die Taufe recht empfangen, der Kirche eingefügt werden. Die Verheißungen von der Vergebung der Sünden und unserer Annahme zu Kindern Gottes wird durch den Heiligen Geist sichtbar gezeichnet und versiegelt. Der Glaube wird gestärkt, und die Gnade wird durch die Kraft der Anrufung Gottes vermehrt. Die Kindertaufe ist unter allen Umständen in der Kirche beizubehalten, da sie mit der Einsetzung Christi ausgezeichnet übereinstimmt.
28. Vom Heiligen Abendmahl
Das Mahl des Herrn ist nicht nur ein Zeichen der Liebe, welche die Christen untereinander – einer mit dem anderen – haben sollen, sondern es ist vielmehr das Sakrament unserer Erlösung durch Christi Tod.
Für diejenigen, die es auf rechte Art würdig und gläubig empfangen ist “das Brot, das wir brechen”, die Gemeinschaft des Leibes Christi und ebenso der “gesegnete Kelch” die Gemeinschaft des Blutes Christi.
Die Transubstantiation (oder die Verwandlung der Substanz des Brotes und des Weines) beim Herrenmahl kann aus der Heiligen Schrift nicht bewiesen werden, sondern steht den klaren Worten der Schrift entgegen, zerstört das Wesen des Sakraments und hat zu mancherlei Aberglauben Anlaß gegeben. Der Leib Christi wird im Herrenmahl nur in himmlischer und geistlicher Weise gegeben, empfangen und gegessen. Das Mittel aber, wodurch der Leib Christi im Abendmahl empfangen und gegessen wird, ist der Glaube.
Das Sakrament des Herrenmahls wurde nach Christi Befehl nicht aufbewahrt, umhergetragen, in die Höhe gehoben und auch nicht angebetet.
29. Daß die Gottlosen beim Empfang des Heiligen Abendmahls den Leib Christi nicht essen.
Die Gottlosen und solche, denen es am lebendigen Glauben mangelt, zermalmen zwar fleischlich und sichtbar mit ihren Zähnen (wie Augustin es ausdrückt) das Sakrament des Leibes und Blutes Christi; doch werden sie in keiner Weise Teilhaber Christi. Dagegen essen und trinken sie vielmehr das Zeichen oder Sakrament einer so großen Sache sich selber zum Gericht.
30. Von beiderlei Gestalt
Der Kelch des Herrn darf dem Laienvolk nicht verweigert werden; denn beide Teile des Sakraments des Herrn müssen nach der Ordnung und dem Befehl Christi allen Christen einheitlich dargeboten werden.
31. Über das eine, am Kreuz vollbrachte Opfer Christi
Das Opfer Christi, einmal dargebracht, ist die vollkommene Erlösung, Versöhnung und Genugtuung für alle Sünden der ganzen Welt, sowohl für die Erbsünde als auch für die wirklichen. Und es gibt keine andere Genugtuung für die Sünden, als allein jene. Darum sind die Meßopfer, – von denen man gewöhnlich sagte, daß der Presbyter Christus zum Erlaß der Strafe oder Schuld für Lebendige und Tote opferte, – gotteslästerliche Fabeln und gefährliche Betrügereien.
32-39 Kirchenverfassung und Staat
32. Von der Ehe der christlichen Diener
Den Bischöfen, Presbytern und Diakonen ist nicht durch Gottes Gesetz vorgeschrieben, daß sie das Gelübde des ehelosen Standes geloben oder sich der Ehe enthalten sollen. Deshalb ist es ihnen wie auch allen anderen Christen erlaubt, nach ihrem eigenen Ermessen zu heiraten, wenn sie dieses für die Gottseligkeit als dienlicher beurteilen.
33. Daß die Ausgeschlossenen zu meiden sind
Wer durch eine öffentliche Anzeige der Kirche rechtmäßig aus der kirchlichen Gemeinschaft ausgestoßen und exkommuniziert wurde, soll von der gesamten Menge der Gläubigen als ein Heide und Zöllner gehalten werden, bis er sich öffentlich durch Buße ausgesöhnt hat und durch eine autorisierte Rechtsperson wieder in die Kirche aufgenommen wird.
34. Von den kirchlichen Überlieferungen
Es ist nicht notwendig, daß Traditionen und Zeremonien an allen Orten dieselben sind oder vollkommen gleich sind. Denn sie sind zu allen Zeiten unterschiedlich gewesen und können, je nach der Verschiedenheit der Länder, Zeiten und Sitten der Menschen geändert werden, wenn nur nichts im Widerspruch zum Worte Gottes angeordnet wird. Wer nach seinem eigenen Ratschluß willentlich und vorsätzlich die Überlieferungen und Zeremonien öffentlich bricht, die nicht dem Worte Gottes widersprechen und durch allgemeine kirchliche Behörden angeordnet und bestätigt worden sind, der soll als einer gelten, der wider die allgemeine Ordnung der Kirche sündigt. Er hat die Autorität der kirchlichen Obrigkeit verletzt und die Gewissen der schwachen Brüder verwundet und soll deshalb zur Abschreckung für die anderen öffentlich getadelt werden.
Jede Teil- oder Nationalkirche hat die Autorität, kirchliche Zeremonien oder Riten anzuordnen, zu verändern oder aufzugeben, die nur durch menschliche Autorität eingerichtet sind. Doch soll alles zur Erbauung geschehen.
35. Von den Homilien
Das zweite Buch der Homilien, deren verschiedene Titel wir unter diesem Artikel zusammengestellt haben, enthält eine gottesfürchtige, heilsame und für unsere Zeiten notwendige Lehre, wie das erste Buch der Homilien, das zur Zeit Eduards VI. herausgegeben worden ist. Darum erachten wir, daß sie in den Kirchen von den Dienern fleißig und deutlich vorgelesen werden sollen, damit sie von den Menschen verstanden werden.
Bezeichnung der Homilien:
- Vom rechten Gebrauch der Kirche
- Wider die Gefahr der Abgötterei
- Vom Ausbessern und Reinhalten der Kirche
- Von den guten Werken, zuerst vom Fasten
- Wider die Völlerei und Trunksucht
- Wider übertriebene Kleiderpracht
- Vom Gebet
- Über Ort und Zeit des Gebets
- Dass die öffentlichen Gebete und die Sakramente in einer verständlichen Sprache praktiziert werden müssen
- Von der ehrfurchtsvollen Hochschätzung des Wortes Gottes
- Vom Almosen geben
- Von der Geburt Christi
- Vom Leiden Christi
- Von der Auferstehung Christi
- Vom würdigen Genuß des Sakraments des Leibes und Blutes Christi
- Von den Gaben des Heiligen Geistes
- Für die Rogate-Tage
- Vom Ehestand
- Von der Buße
- Wider Zeitvertreib und Untätigkeit
- Wider den Aufruhr
36. Von der Weihe der Bischöfe und anderen Geistlichen
Das Buch über die Weihe von Bischöfen und die Ordination von Presbytern und Diakonen, wie es von der Vollversammlung dieser Kirche 1792 beschlossen wurde, umfaßt alles, was zu einer solchen Weihe und Ordination notwendig ist. Es enthält nichts, was an sich abergläubisch oder gottlos ist. Deshalb erklären wir auch alle diejenigen, welche nach der genannten Form geweiht oder ordiniert worden sind, als rechtmäßig, ordentlich und gesetzlich geweiht und ordiniert.
37. Die weltliche Obrigkeit
Die Macht der weltliche Obrigkeit erstreckt sich in allen weltlichen und zeitlichen Angelegenheit auf alle Menschen, sowohl auf Geistliche als auch auf Laien.. Sie besitzt aber keine Autorität in rein geistlichen und ewigen Dingen.
Wir erachten es als die Pflicht aller Menschen, die sich zum Evangelium bekennen, der weltlichen Obrigkeit, die sowohl vorschriftsmäßig als auch gesetzmäßig eingesetzt wurde, respektvollen Gehorsam entgegenzubringen.
38. Dass der Christen Besitz kein Gemeingut ist
Die Geldmittel und der Besitz der Christen sind nicht Allgemeingut, was Rechte und Ansprüche und Besitz derselben betrifft , wie gewisse Wiedertäufer fälschlich behaupten. Doch muß ein jeder von seinem Besitz je nach seiner Befähigung freizügig Almosen an die Armen abgeben.
39. Vom Eid des Christen
Wir bekennen, daß das sinnlose und übereilte Schwören den Christen von unserem Herrn Jesus Christus und von seinem Apostel Jakobus verboten worden ist. Doch meinen wir dennoch, daß der christliche Glaube den Schwur nicht untersagt. Falls es aber die Obrigkeit erfordert, kann man in einer Angelegenheit des Glaubens und der Liebe schwören, wenn dies nach der Lehre der Propheten, in Gerechtigkeit, unter Vorbedacht und in Wahrheit geschieht.
Anmerkungen
Zu dieser Ausgabe:
* Die biblischen Bücher sowie die AT-Apogryphen folgen der deutschen Lesart. Beachte auch, daß einige Apogryphen, die z.B. in einigen Lutherbibel aufgezählt werden, hier fehlen. Das dritte und vierte Buch Esra wird oft nur als drittes Buch bezeichnet. (Bearbeitung und Übersetzung: Pfr. G. Meyer)
Zum Historischen Rückblick ist in BEKENNTNISSE DER KIRCHE zu lesen:
Die 39 Artikel, neben dem Book of Common Prayer die maßgebende Bekenntnisschrift der Church of England, sind das Ergebnis der verschiedensten theologischen Einflüsse, vorsichtiger Kompromisse und eines verhältnismäßig langen geschichtlichen Entwicklungsprozesses.
Schon Heinrich VIII. hatte 1536 eine theologische Gesandtschaft nach Wittenberg geschickt, um für das geplante Konzil zu Mantua ein gemeinsames Bekenntnis ausarbeiten zu lassen. Dort entstanden unter maßgeblichem Einfluß Melanchthons die Wittenberger Artikel und auf deren Basis dann in England noch im gleichen Jahr die 10 Artikel, das erste anglikanische Bekenntnis. Da Heinrich Vlll. daran interessiert war, dem Schmalkaldischen Bund beizutreten, die deutschen evangelischen Fürsten jedoch als Voraussetzung die Anerkennung der Augsburgischen Konfession verlangten, wurde 1538 wieder eine theologische Kommission entsandt, diesmal von Deutschland nach England. Man einigte sich, ausgehend von der Confessio Augustana, auf 13 Artikel. Doch inzwischen war in England der konservative Einfluß wieder stark gewachsen, und so mußten die Fragen des freien Willens, die Heiligenverehrung, der Zölibat sowie die Frage der sieben Sakramente ausgeklammert werden. Selbst diese 13 Artikel haben infolge des starken gegenreformatorischen Einflusses keine direkte kirchliche Bedeutung erlangen können.
Im Jahre 1552, unter Eduard Vl., kam es wieder zu einem protestantischen Bekenntnis, den 42 Artikeln. Bei ihrer Ausarbeitung knüpfte man an die Formulierungen der 13 Artikel von 1538 an, doch hatte inzwischen auch die reformierte Theologie in England Fuß gefaßt. In den Artikeln über die Erbsünde, die Rechtfertigung, die Prädestination und das Abendmahl ist der Einfluß reformierter Theologen (u. a. von a Lasco und Vermigli) deutlich erkennbar. Die 42 Artikel wurden vom König zwar noch genehmigt, doch dieser starb wenige Wochen später, und das Land kehrte unter Maria, der Katholischen, zum Katholizismus zurück.
Erst als England unter Elisabeth I. endgültig protestantisch geworden war, entstand schließlich das bleibende Bekenntnis der englischen Kirche, die 39 Artikel, die, 1562/63 aus einer Revision der 42 Artikel entstanden, 1563 von einer Mehrheit des Unterhauses angenommen, aber erst 1571 von der aus politischen Gründen lange zaudernden Königin verbindlich eingeführt wurden. Bei der von Erzbischof Parker geleiteten Revision waren u. a. zwei Gesichtspunkte maßgebend. Einmal wollte man sich dem lutherischen Standpunkt, den man 1552 in einigen wesentlichen Artikeln verlassen hatte, wieder etwas mehr annähern. Dazu zog man das letzte Bekenntnis des deutschen Luthertums, die Confessio Würtembergisa von 1551, heran. Zum anderen wollte man unnötig präzise Feststellungen über innergöttliche und jenseitige Dinge vermeiden, um eventuelle Streitpunkte in Nebenfragen von vornherein auszuräumen.
So entstand ein Bekenntnis, das neben lutherischen und reformierten Elementen einen guten Schuß konservativ – pragmatischen englischen Geistes enthält.
Text: Lateinische Fassung bei H. A. Niemeyer, Collectio Confessionum in Ecclesiis Reformatis publicatarum, 1840, S.601 ff; lateinische und englische Fassung zusammen mit deutscher Übersetzung: Corpus Confessionum, hg. C. Fabrisius, 17. Abteilung, I. Band, 1937, S.374 – 403. Diesem Werk wurde die folgende deutsche Übersetzung mit freundlicher Genehmigung des Verlages de Gruyter, Berlin, entnommen.
Vergleiche diesen Text bei Reformatorischer Verlag Beese unter “WISSEN”:
www.rvbeese.de/
Zu den 39 Artikeln der Kirche von England, 1562:
Die 39 Artikel der Religion” von 1562 sind das bis heute gültige offizielle Lehrbekenntnis der Kirche von England. Sie fußen auf den 10 Artikeln von 1536 – dem ersten anglikanischen Bekenntnis -, den 13 Artikeln von 1538 sowie den 42 Artikeln von 1552. Sie wurden 1571 von Königin Elisabeth I. verbindlich in Kraft gesetzt.
Seit I975 erklären die Pfarrer der Kirche von England bei der Ordination mit folgender Formulierung ihre Zustimmung zu den 39 Artikeln: “Ich, NN, bestätige und erkläre dementsprechend mein Vertrauen in den Glaubensinhalt, wie er in der Heiligen Schrift offenbart, in den katholischen Glaubensbekenntnissen vorgestellt und in den historischen Formularen der Kirche von England bezeugt ist”.’ Innerhalb der anglikanischen Kirchengemeinschaft haben die Kirchen in Irland, Nigeria, Tansania, Uganda und Australien die 39 Artikel in ihre Glaubensgrundlagen aufgenommen. In den meisten anglikanischen Provinzen gelten sie als wichtige historische Dokumente, denen jedoch keine bindende Kraft zukommt.
In den Artikeln ist sowohl reformierter (z. B. in der Abendmahlslehre) wie lutherischer Einfluß (z. B. in der Lehre von der Kirche) wirksam geworden. Sie verbinden beides mit weitherzigem katholischem (universalem) und angelsächsisch pragmatischem Denken.